Oft befinden sich noch verwertbare Gegenstände in einer Wohnung, die durch unsere Experten ermittelt werden und deren Wert durch einen Verkauf auf die Kosten einer Haushalts- oder Wohnungsauflösung angerechnet werden kann. Eine solche Wertanrechnung erfolgt für Wertgegenstände wie z.B. Edelmetalle, Bilder, Kunstobjekte, Antiqutäten, etc. Nicht dazu gehören dagegen ältere Elektrogeräte, Kleidung, Bücher, Schallplatten, usw.