1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, für alle Angebote und Leistungen der Fa. SCHWABENHOF Haushaltsauflösungen als Auftragnehmer (AN). Gegenbestätigungen seitens der Auftraggeber (AG) unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.2 AG im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, oder eine natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Angebote
2.1 Angebote können am Tag der Besichtigung mündlich abgegeben werden, müssen hinterher jedoch schriftlich vorliegen. Der AN verpflichtet sich, dieses dem AG unverzüglich zukommen zu lassen.
2.2 An ein schriftliches Angebot hält sich der AN, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 4 Wochen gebunden.
3. Preise
3.1 Alle vom AN angebotenen Preise sind Endpreise in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Die bei Vertragsabschluss geltende Mehrwertsteuer wird mit dem Tag eventueller Änderungen angepasst.
4. Auftragserteilung
4.1 Der AG ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des AG.
4.2 Ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn der AN die Übernahme nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
5. Informationen
Der AG verpflichtet sich, den AN rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen fristgerecht zu liefern.
6. Auftragsdurchführung
6.1 Der AN ist berechtigt, für Teilaufgaben im Rahmen eines Auftrages ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Der AN verpflichtet sich, die Leistungen fristgerecht zu erbringen. Sollte die Leistung aus Gründen die der AG zu verschulden hat oder durch höhere Gewalt nicht erfolgen, so wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ein neuer Termin festgesetzt. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der AG. Ein Rücktritt vom Auftrag oder Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Leistungserbringung sind ausgeschlossen, soweit vom AN nicht Vorsatz zu vertreten ist.
6.2 Der AN ist ausschließlich verpflichtet, den in Angebot und Auftrag formulierten Leistungsumfang zu erbringen. Über diesen Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten, werden vom AN nur nach vorhergehender schriftlicher Beauftragung durch den AG erbracht.
7. Eigentumsübergang
7.1 Mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung, welches nach ausdrücklicher vorheriger Absprache mit dem AG von diesem zurückgelassen und zur Räumung freigegeben wurde, auf den AN über. Ausgenommen bleiben Wertgegenstände wie z. B. Bargeld, Wertpapiere oder Schmuck.
7.2 Der AN übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der AN keinerlei Haftung.
8. Abfallrecht
8.1 Der AN verpflichtet sich, alle Vorschriften des Abfallrechts einzuhalten. Hierzu gilt insbesondere die fachgerechte und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung des Entsorgungsgutes.
8.2 Im Rahmen von datenschutzgerechten Akten- und Datenträgervernichtungen verpflichtet sich der AN, diese nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie den Richtlinien der DIN 66399 durchzuführen.
9. Arbeitsschutz
9.1 Der AN verpflichtet sich, alle Vorschriften des Arbeitsschutzes einzuhalten.
9.2 Der AG verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dem AN die uneingeschränkte Durchführung der Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollte der AN im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem AG anzuzeigen. Der AN ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den AN verursachte Schäden übernimmt.
10.2 Der AG ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den AN von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei.
10.3 Sollte der AN nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Sollten sowohl eine Leistungs- und Schadenskontrolle durch den AG sowie die Übergabe, aus Gründen die der AN nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei erbracht. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der AN keine Haftung.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der AG ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der AN ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den AG einzustellen.
11.2 Der AN behält sich vor, für bestimmte Leistungen Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
12.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit dem AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.
12.2 Erfüllungsort ist die Bundesrepublik Deutschland.
13. Erreichbarkeit, Einsicht und Speichermöglichkeit
13.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN können von jeder Seite des firmeneigenen Internetangebots aus unter dem Link "AGB" eingesehen werden.
13.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können zusätzlich archiviert werden, indem die Daten unter dem Link "Herunterladen" heruntergeladen und gespeichert werden.
14. Änderungen
14.1 Der AN ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie in das Vertragsverhältnis mit dem AG eingeführt sind, zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird der AN den AG unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren.
14.2 Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der AG nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis dem AN gegenüber in Schriftform widerspricht.
14.3 Alle Änderungen werden unverzüglich auf den Seiten unseres Internetauftritts präsentiert.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 10.01.2015
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